Rechtsprechung
VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
BaurechtErfolgreiche Nachbarklage; wegen Unbestimmtheit der Baugenehmigung Nachbarrechte nicht hinreichend prüfbar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 B 12.1808
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdeoffenstall als Nebenanlage …
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Dem entspricht sie dann, wenn sich die mit dem Bescheid getroffene Regelung, insbesondere Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung, aus dem im Genehmigungsbescheid zum Ausdruck kommenden objektiven Willen der Genehmigungsbehörde für die am Verfahren Beteiligten eindeutig erkennen lässt und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - NVwZ-RR 2014, 175; VG Ansbach, B.v. 26.6.2014 - AN 9 S 14.00658 - juris).Es genügt, wenn sich dies im Wege der Auslegung bestimmen lässt, wobei insoweit grundsätzlich nur auf den Inhalt des Bescheids, auf die der Baugenehmigung zugrunde liegenden Bauvorlagen und auf in dem Bescheid in Bezug genommene sonstige Unterlagen zurückgegriffen werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - NVwZ-RR 2014, 175;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 68 Rn. 33 f. jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Dem entspricht sie dann, wenn sich die mit dem Bescheid getroffene Regelung, insbesondere Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung, aus dem im Genehmigungsbescheid zum Ausdruck kommenden objektiven Willen der Genehmigungsbehörde für die am Verfahren Beteiligten eindeutig erkennen lässt und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - NVwZ-RR 2014, 175; VG Ansbach, B.v. 26.6.2014 - AN 9 S 14.00658 - juris). - VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
Nachbarbaugenehmigung für die Änderung eines Bürogebäudes; Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Auch die von den Klägern aufgeworfene Frage der Stellplatzpflicht würde nicht zum Klageerfolg führen; sie dient grundsätzlich nur dem Interesse der Allgemeinheit an der Entlastung der öffentlichen Verkehrsfläche vom ruhenden Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 27;… VG Ansbach, B.v. 17.9.2013 - AN 3 S 13.01540 - juris Rn. 44).
- VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858
Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag …
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Können wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt werden und erscheint aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen, ist die Baugenehmigung aufzuheben (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris Rn. 14m.w.N.). - VG Ansbach, 26.06.2014 - AN 9 S 14.00658
Befreiung von Baugrenze; Bauweise; Abweichung; Atypik
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Dem entspricht sie dann, wenn sich die mit dem Bescheid getroffene Regelung, insbesondere Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung, aus dem im Genehmigungsbescheid zum Ausdruck kommenden objektiven Willen der Genehmigungsbehörde für die am Verfahren Beteiligten eindeutig erkennen lässt und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, U.v. 16.10.2013 - 15 B 12.1808 - NVwZ-RR 2014, 175; VG Ansbach, B.v. 26.6.2014 - AN 9 S 14.00658 - juris). - VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 3 S 13.01540
Nutzungsänderung; Einzelhandelsbetrieb; Stellplätze; Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01125
Auch die von den Klägern aufgeworfene Frage der Stellplatzpflicht würde nicht zum Klageerfolg führen; sie dient grundsätzlich nur dem Interesse der Allgemeinheit an der Entlastung der öffentlichen Verkehrsfläche vom ruhenden Verkehr (…vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 27; VG Ansbach, B.v. 17.9.2013 - AN 3 S 13.01540 - juris Rn. 44).